- Soll XVergabe per Gesetz, durch einen anderen Rechtsakt oder =
=C3=BCber die Vergabe- und Vertragsordnungen einheitlich f=C3=BCr alle Verg=
abestellen =C3=B6ffentlicher Auftraggeber eingef=C3=BChrt werden?<=
br>
Der IT-Planungsrat hat die verbindliche Nutzung des XVergabe-Standards am =
17.06.2015 beschlossen. Dar=C3=BCber hinaus gehende gesetzliche Regelungen =
sind nicht vorgesehen.
- Besteht ein XVergabe-Nutzungspflicht f=C3=BCr Hersteller bzw. B=
etreiber?
Die bestehenden Vergabeplattforml=C3=B6sungen werden mit XVergabe um einen=
weiteren Zugangsweg erweitert, wodurch diese auch durch Client-L=C3=B6sung=
en von Drittanbietern genutzt werden k=C3=B6nnen. Hierdurch werden f=C3=BCr=
Bieter Nutzungshemmnisse abgebaut.
Es besteht jedoch keine Pflicht, dass ein Bieter einen XVergabe-kompatible=
n Multiplattformbieterclient nutzen muss.
- Wo sind die Gesch=C3=A4ftsf=C3=BChrung (Ansprechpartner) und de=
r Gerichtssitz f=C3=BCr XVergabe?
Ansprechpartner f=C3=BCr XVergabe ist der Betreiber, das Beschaffungsamt d=
es Bundesministerium des Innern.
- In welcher Art und Weise werden die Neuerungen an die Marktteil=
nehmer und Plattformbetreiber =C3=BCbergeben?
Die zentrale Kommunikatonsplattform zu XVergabe ist bisher www.xve=
rgabe.org.
- Sind regionale Informationsveranstaltungen geplant?
Zentral sind bisher keine regionalen Informationsveranstaltungen geplant.<=
br>
- Wie lange dauert das Zertifizierungsverfahren eines L=C3=B6sung=
sanbieters f=C3=BCr die Einbindung der XVergabe? Wer =C3=BCbernimmt di=
e Kosten und wer f=C3=BChrt diese Zertifizierungsverfahren durc=
h?
Die Details einer Konformit=C3=A4tspr=C3=BCfung werden derzeit mit den L=
=C3=B6sungsanbietern erarbeitet. Denkbar ist, dass eine Konformit=C3=A4tspr=
=C3=BCfung innerhalb eines Monats abgeschlossen sein kann.
- Zu welchem Zeitpunkt soll dann der Multiplattformbieterclient (=
MPBC) umgesetzt werden?
Mit Etablierung des XVergabe-Stan=
dards auf den Vergabeplattformen =C3=B6ffentlicher Vergabestellen wird ein =
Angebot f=C3=BCr die Bieter geschaffen, plattform=C3=BCbergreifende Clientl=
=C3=B6sungen nutzen zu k=C3=B6nnen. Die Realisierung solcher L=C3=B6sungen =
ist privatwirtschaftlich zu organisieren. Ebenso ist die Nutzung einer solc=
hen L=C3=B6sung freiwillig. U. a. arbeiten Plattformanbieter wie AI =
AG, bi medien, cosinex, HealyHudson, Subreport, Vortal etc. an einer Multip=
lattformbieterclient-L=C3=B6sung.
- Welche Funktionen bietet ein Multiplattformbieterclient an?&nbs=
p;
Da die Realisierung eines XVergabe-kompatiblen Multipl=
attformbieterclients dem jeweiligen L=C3=B6sungsanbieter obliegt, wird der =
Umfang der Funktionalit=C3=A4t durch diesen festgelegt. Es ist sicher nicht=
ausgeschlossen, dass die L=C3=B6sungen an den Erfordernissen der vielf=C3=
=A4ltigen Nutzergruppen orientiert sein werden und daher sehr unterschiedli=
ch gestaltet sein werden.
Ein konformit=C3=A4tsgepr=C3=BCft=
er XVergabe-kompatibler Client sollte gem=C3=A4=C3=9F des XVergabe-Standard=
s zumindest die folgenden Anwendungsf=C3=A4lle abdecken: =
- Anmeldung am Verfahren
- Abruf der Verfahrensdokumente
- Abruf der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags (TNA) - A=
bgabe
- Abruf der Aufforderung zur Angebotsabgabe
- Fragen stellen
- Antworten abrufen
- Teilnahmeantrag einreichen
- Teilnahmeantrag zur=C3=BCckziehen
- Angebot einreichen
- Angebot zur=C3=BCckziehen
- Zuschlagsentscheidung abrufen
- Verfahrensstatus abrufen
=
- Muss der Bieter ggf. sein Angebot zuk=C3=BCnftig an zwei =
Clients =C3=BCbergeben (ein Tool f=C3=BCr die Angebotsabgabe und ein Tool f=
=C3=BCr das Leistungsverzeichnis)?
Der XVergabe-Standard sichert den kompatiblen Daten- und Informationsausta=
usch zwischen einem XVergabe-kompatiblen Multiplattformbieterclient und ein=
er XVergabe-kompatiblen Vergabeplattform. Der XVergabe-Standard regelt nich=
t, welche Formulare in welchem Format mit welchen Tools zu bearbeiten sind.=
Dies vorgeben zu k=C3=B6nnen, obliegt nach wie vor den Vergabestellen.
Insofern ist sichergestellt, dass mit einem XVergabe-kompatiblen Multiplat=
tformbieterclient ein Angebot mit allen Anh=C3=A4ngen an eine XVergabe-komp=
atible Vergabeplattform =C3=BCbergeben werden kann.
Sofern Vergabestellen Leistungsverzeichnisse in einem Format erwarten, das=
s nicht mit allgemein zug=C3=A4nglichen Werkzeugen bearbeitet werden kann, =
sind diese von den Vergabestellen geeignet zu Verf=C3=BCgung zu stellen (si=
ehe auch Artikel 22 der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU).
- Wie zieht der Bieter sein Angebot zur=C3=BCck und kann er dies =
bis unmittelbar vor der Er=C3=B6ffnung? Wie ist=
das Zeit- und Antwortverhalten des Multiplattformbieterclient ?
Der Prozess des Angebotsr=C3=BCckzugs wird von der XVergabe-Kommunikations=
schnittstelle technisch unterst=C3=BCtzt. Hierbei wird =C3=BCber den XVerga=
be-kompatiblen Client das zur=C3=BCckzuziehende Angebot referenziert und de=
r R=C3=BCckzug von der Vergabeplattform best=C3=A4tigt.
- Kann der Bieter =C3=BCber den Multiplattformbieter=
client Fragen stellen und Antworten verwalten?
Das Stellen von Bieterfragen und das Abrufen von Antworten hierauf ist ein=
von der XVergabe-Spezifikation abgedeckter Anwendungsfall.
=
li>
- Kann der Multiplattformbieterclient den Mantelbogen =
verarbeiten?
Die Thematik des Mantelbogenverfahrens wurde in verschiedenen XVergabe-Sit=
zungen der fachlichen Arbeitsgruppe unter Beteiligung der L=C3=B6sungsanbie=
ter diskutiert. Es wurde festgestellt, dass keine einheitliche Defini=
tion des Mantelbogen Verfahrens existiert. Vielmehr wurde von Vergabejurist=
en das Mantelbogenverfahren nicht als elektronische Vergabe bewertet. =
Grunds=C3=A4tzlich ist die Abbildung des Mantelbogenverfahrens jedoch auch=
=C3=BCber die XVergabe-Schnittstelle m=C3=B6glich, da =E2=80=91 wie b=
ereits ausgef=C3=BChrt =E2=80=93 (lediglich) die Kommunikation zwische=
n Vergabeplattform und Bieteranwendung spezifiziert wird. Eine Vergabestell=
e kann grunds=C3=A4tzlich in der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. in de=
n Vergabeunterlagen selbst bestimmen, welche Informationen bei einer Angebo=
tseinreichung elektronisch (=C3=BCber die XVergabe-Schnittstelle) an die Ve=
rgabeplattform =C3=BCbermittelt werden m=C3=BCssen. Wie eine Verkn=C3=BCpfu=
ng zwischen elektronisch abgegebenen Informationen und Einreichungen auf de=
m nicht-elektronischen Weg hergestellt wird, wird nicht durch die XVergabe =
geregelt.
- Kann der Bieter =C3=BCber den Multiplattformbieter=
client Angebote verschl=C3=BCsseln und elektronisch (gem=C3=
=A4=C3=9F Signaturgesetz) signieren?
=C3=9Cber XVergabe ist festgelegt, dass ein kompatibler Client =C3=BCber e=
ine Schnittstelle zu einer Signatur- und Verschl=C3=BCsselungskomponenten v=
erf=C3=BCgen muss (die in- oder au=C3=9Ferhalb des Clients realisiert sein =
kann). Vorgesehen sind =E2=80=91 zus=C3=A4tzlich zur Transportverschl=
=C3=BCsselung =E2=80=93 eine Verschl=C3=BCsselung der Angebote und Tei=
lnahmeantr=C3=A4ge. Welche Dokumente zu signieren sind, kann (technologisch=
unterst=C3=BCtzt) von einer Vergabestelle vorgegeben werden.
- K=C3=B6nnen die Bieter ihre bisher eingesetzte Infrastruktur we=
iterhin nutzen (Softwarezertifikate, Kartenleseger=C3=A4te, Karten etc.)
Der Standard XVergabe definiert keinen Multiplattformbieterclient, sondern=
(lediglich) die Schnittstelle zu einer XVergabe-kompatiblen Vergabeplattfo=
rm. Die einsetzbare Infrastruktur wird daher von XVergabe nicht vorgegeben =
oder beeinflusst.
- Werden alle Aktivit=C3=A4ten der Bieter auf dem Mu=
ltiplattformbieterclient dokumentiert?
Dies ist l=C3=B6sungsspezifisch und wird durch den Standard XVergabe nicht=
vorgegeben.
Welches Szenario ist angedacht, sofern der Multiplattformbie=
terclient mal nicht funktionsf=C3=A4hig sein sollte (technische St=C3=
=B6rung oder Wartung). Sollen die Bieter dann wieder =C3=BCber den Bie=
terclient der Plattformbetreiber abgeben?Wie verl=C3=A4uft in diesen =
F=C3=A4llen die Kommunikation in Richtung der Plattformbetreiber und =
der Bewerber / Bieter und der Vergabestellen?
XVergabe definiert keinen eigenen Client. Es wird davon ausgegange=
n, dass Multiplattformbieterclients verschiedener L=C3=B6sungsanbieter als =
auch die bisherigen propriet=C3=A4ren Zugangswege zur Verf=C3=BCgung stehen=
werden. Es ist f=C3=BCr Bieter wahlfrei, ob sie f=C3=BCr=
die Kommunikation mit der Vergabeplattform einen propriet=C3=A4ren Client =
der Vergabeplattform oder einen XVergabe-kompatiblen Multiplattformbietercl=
ient nutzen.
Wie wird das Testing und die Abnahme von Systemtests (=
integrative Tests) ablaufen. Muss dies zuk=C3=BCnftig mit dem Hersteller, d=
em jeweiligen Provider und dem Betreiber XVergabe abgestimmt werden? Mit we=
lchen Zeitr=C3=A4umen ist dabei zu rechnen?
XVergabe definiert eine offene Schnittstelle. Es obliegt den Plattformbetr=
eiben, =C3=BCber den XVergabe-Konformit=C3=A4tstest hinausgehende Tests mit=
einzelnen oder allen bekannten XVergabe-kompatiblen Multiplattformbietercl=
ients durchzuf=C3=BChren.
Auf welcher Plattform sollen die Bieter/Bewerber nach =
Bekanntmachungen suchen?
Die Recherche ist nicht Bestandteil von XVergabe. M=C3=B6gliche =C3=BCberg=
reifende Quellen sind u. a. www.bund.de sowie ted.europa.eu.
In den publizierten Bekanntmachungen wird eine Kennung enthalten sein, die=
einem Bieter bei Nutzung eines XVergabe-kompatiblen Clients erlaubt, =
mit der jeweils zugeh=C3=B6rigen Vergabeplattform verfahrensspezifisch int=
eragieren zu k=C3=B6nnen.
Kann der Bieter weiterhin auf den bereits genutzten Ve=
rgabeplattformen arbeiten? Ist der Bieter gezwungen =C3=BCber XVergabe zu k=
ommunizieren?
Es gibt keinen Zwang, einen XVergabe-kompatiblen Multiplattformbieterclien=
t nutzen zu m=C3=BCssen. Bieter k=C3=B6nnen auch weiterhin einen propriet=
=C3=A4ren Client der jeweiligen Vergabeplattform nutzen.
Es stellt sich die Frage, ob sowohl die qualifizierte als au=
ch die fortgeschrittene Signatur mit dem Angebotscontainer durchgef=C3=BChr=
t werden kann?
XVergabe erm=C3=B6glicht es der Vergabeplattformen einem Multiplattformbie=
terclient mitzuteilen, mit welchem Signaturniveau der Multiplattformbieterc=
lient-Nutzer (Bieter) entsprechende Dateien des Angebots signieren soll. Hi=
erbei kann sowohl das fortgeschrittene als auch qualifizierte Signaturnivea=
u seitens der Vergabestelle verlangt bzw. dieses Verlangen technisch ausged=
r=C3=BCckt werden. Die Feststellung, ob dieses Verlangen auch eingehalten w=
urde, obliegt jedoch der Vergabeplattform.
Sind Fortschreibungen der technischen Spezifikation =E2=80=
=9EXVergabe Kommunikationsschnittstelle=E2=80=9C hinsichtlich einer struktu=
rierten =C3=9Cbergabe von XML-Daten geplant?
Eine Fortschreibung ist vorgesehen, jedoch nicht innerhalb der XVergabe Ko=
mmunikationsschnittstelle, sondern innerhalb der XVergabe Formularschnittst=
elle. Aus Sicht der Kommunikationsschnittstelle sind die Inhalte =E2=80=9Et=
ransparent=E2=80=9C, d.h. es spielt f=C3=BCr die Schnittstelle keine Rolle,=
ob strukturierte oder nicht-strukturierte Inhalte ausgetauscht werden. Wir=
streben an, die Arbeiten an der Formularschnittstelle z=C3=BCgig aufzunehm=
en und zeitnah zu finalisieren. Langfristig wird dar=C3=BCberhinaus auch ei=
ne Harmonisierung der drei XVergabe-Schnittstellen unter einer gemeinsamen =
Spezifikation angestrebt.
Wird hierzu noch ein semantisches Datenmodell entwic=
kelt, so dass strukturierte Vergabeunterlagen transportiert und automatisch=
ggf. mit Hilfe von Angebotsassistenten verarbeitet werden k=C3=B6nnen?
Die Definition eines semantischen Datenmodells ist zentraler Bestandteil d=
er Weiterentwicklung der Formularschnittstelle.